Sport- und Gesundheitszentrum KW

Rehasport

Zusammen mit dem Verein Rehasport in KW e.V. bieten wir Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX an.

  • Wer kann daran teilnehmen?
    Rehasport auf Verordnung des Aztes.
    Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!

  • An wen muss ich mich wenden?
    Mit der Verordnung von Ihrem Arzt, lassen Sie sich einen Gesprächstermin bei uns geben. Im Gespräch können wir Ihnen dann die Möglichkeiten des Rehasports, gemessen an Ihrem Istzustand, aufzeigen. Gleichzeitig legen wir gemeinsam den Startermin auf der Verordnung fest.
    Die Verordnung (Formblatt 56) muss dann vom Kostenträger - i.d.R. von Ihrer ges. Krankenkasse - genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Nähere Informationen erhalten Sie unter Telefon: 03375-203520

Rehasportgruppen im Überblick:

  • Rehasport bei Wirbelsäulenleiden
  • Rehasport bei Schulter,- Knie-, Hüft, oder Gelenkleiden
  • Rehasport nach unfallchirurgischen Operationen
  • Rehasport nach gefäßchirurgischen Operationen
  • Rehasport bei Osteoporose
  • Innere Medizin
  • Lungensport
Sport- & Gesundheitszentrum Rückenbalance GmbH

Gerichtsstr. 1
15711 Königs Wusterhausen